Unsere
Führerscheinklassen
Klasse B
PKW
- bis 3,5 Tonnen
- maximal acht Personen (sofern der PKW dazu ausgelegt ist)
- mit einem Anhänger von max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Praxisfahrten erfordern
- mindestens vier Fahrten auf der Autobahn
- fünf Überlandfahrten
- drei Übungsfahrten bei Dunkelheit absolvieren.
Für die Klasse B ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) Dauer Pflicht. Im Falle einer Führerscheinerweiterung/Vorbesitzes reduziert sich diese Anzahl auf 6 Doppelstunden. Darüber hinaus gibt es klassenspezifischen Unterricht (2 Doppelstunden á 90 Minuten für die Klasse B), welcher ebenfalls besucht werden muss.
- Einschluss: AM, L
- ab 18 Jahre
- begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Klasse BE/B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers max. 3.500kg
Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: zG des Anhängers über 750 kg – zG der Fahrzeugkombination über 3500kg aber max. 4.250 kg
Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
- Vorbesitz: Klasse B
- ab 18 Jahre
Klasse B197
Diese kombinierte Ausbildung erfolgt im Schalt- sowie Automatikfahrzeug. Es müssen mindestens 10 Schaltstunden mit abschließender Testfahrt durch den Fahrlehrer absolviert werden. Die restlichen Fahrstunden und die praktische Prüfung finden im Automatikfahrzeug statt. Anschließend darf ohne Beschränkung Schalt- und Automatikfahrzeug gefahren werden.
- Einschluss: AM, L
- ab 18 Jahre
- begleitendes Fahren mit 17 Jahren
Klasse A
Krafträder mit
- Hubraum über 50 ccm
- Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
- Dreirädrige Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Bei dreirädrigen Fahrzeugen ab einer Leistung von 15 kW ist die Vollendung des 21. Lebensjahres angesetzt
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss AM, A1, A2
- 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
- 21 für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Klasse A1
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm°
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm° (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Einschluss AM
- 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder
- mit Leistung max. 35 kW
- mit Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1″ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
Einschluss AM, A1
- 18 Jahre
Klasse AM
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm° bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm‘ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Einschluss: keine
- 15 Jahre
Klasse L & T
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
- mit bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Klasse T Einschluss: AM, L
- 16 Jahre