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Unsere

Führerscheinklassen

Klasse B

PKW

  • bis 3,5 Tonnen 
  • maximal acht Personen (sofern der PKW dazu ausgelegt ist)
  • mit einem Anhänger von max. 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Praxisfahrten erfordern

  • mindestens vier Fahrten auf der Autobahn
  • fünf Überlandfahrten
  • drei Übungsfahrten bei Dunkelheit absolvieren.

Für die Klasse B ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) Dauer Pflicht. Im Falle einer Führerscheinerweiterung/Vorbesitzes reduziert sich diese Anzahl auf 6 Doppelstunden. Darüber hinaus gibt es klassenspezifischen Unterricht (2 Doppelstunden á 90 Minuten für die Klasse B), welcher ebenfalls besucht werden muss.

Klasse BE/B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers max. 3.500kg

Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!

Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: zG des Anhängers über 750 kg – zG der Fahrzeugkombination über 3500kg aber max. 4.250 kg

Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Klasse B197

Diese kombinierte Ausbildung erfolgt im Schalt- sowie Automatikfahrzeug. Es müssen mindestens 10 Schaltstunden mit abschließender Testfahrt durch den Fahrlehrer absolviert werden. Die restlichen Fahrstunden und die praktische Prüfung finden im Automatikfahrzeug statt. Anschließend darf ohne Beschränkung Schalt- und Automatikfahrzeug gefahren werden.

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum über 50 ccm
  • Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h
  • Dreirädrige Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Bei dreirädrigen Fahrzeugen ab einer Leistung von 15 kW ist die Vollendung des 21. Lebensjahres angesetzt

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich 

Einschluss AM, A1, A2

  • 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
  • 21 für Trikes
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Klasse A1

Krafträder mit

  • Hubraum max. 125 cm°
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm° (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Einschluss AM

  • 16 Jahre

Klasse A2

Krafträder

  • mit Leistung max. 35 kW
  • mit Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1″ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

Einschluss: AM, A1

Einschluss AM, A1

  • 18 Jahre

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm° bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
  • bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm‘ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Einschluss: keine

  • 15 Jahre

Klasse L & T

Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
  • mit bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger
Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Klasse T Einschluss: AM, L

  • 16 Jahre

Klasse C1/C1E

Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, Di und D

  • mit zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhanger über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Vorbesitz: B

  • 18 Jahre

Klasse C/CE

Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D

  • mit zG über 3.500 kg
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz: B
Einschluss C1

Vorbesitz: C
Einschluss: BE, C1E, T sowie DE bei Vorbesitz D

21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Regelung für C:
18 Jahre für Einsatzfahrzeuge

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